Bürgerentscheid zur Vergabe im Erbbaurecht

Veröffentlicht am 02.07.2021 in Kommunalpolitik

Liebe Bürger*innen,

am 25. Juli kommt es zum Bürgerentscheid über die Grundstücksvergabe im „Echinger Modell“. Wir werben dafür, dass die Vergabe wieder ausschließlich im Erbbaurecht erfolgt, wie es auch bei den Baugebieten „Nordöstliche Kleiststraße“ und „Westliche Frühlingstraße“ war. Gerne erläutern wir nochmals, warum wir das für den richtigen Weg halten:

Was ist das Ziel der Bau- und Wohnungspolitik der Echinger SPD?

Wir wollen in unserer Gemeinde Zugang zu günstigem Wohnraum bieten. Dazu gehört – neben z.B. sozialem Wohnungsbau, der Errichtung gemeindlicher Wohnungen und der Förderung von Wohnbau-Genossenschaften – die Vergabe von Bauparzellen zu vergünstigten Konditionen nach dem Echinger Modell.

Was ist das Echinger Modell?

Vor Ausweisung neuer Baugebiete muss von den ursprünglichen Grundstückseigentümern die Hälfte des Nettobaulandes deutlich unter dem Bodenrichtwert an die Gemeinde verkauft werden. So wird ein Teil des leistungslosen Gewinns, der einzig durch die Schaffung von Baurecht entsteht, abgeschöpft. Dies kommt Bauwerber*innen zugute, etwa durch einen vergünstigten Erbbauzins. Die Vergabe folgt einem sozialen Kriterienkatalog.

Erbbaurecht – was ist das überhaupt?

Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten/ zu unterhalten. Dazu wird ein Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümern abgeschlossen.

Warum werben wir für die Vergabe im Erbbaurecht?

Wir sehen drei große Vorteile:

  1. Die Vergabe im Erbbaurecht verringert die monatliche finanzielle Belastung für Bauwerber deutlich, insbesondere in den für die Finanzierung meist kritischen ersten Jahren – damit können sich mehr junge Familien den Bau leisten.
  2. Die Grundstücke werden dauerhaft dem überhitzten Markt entzogen und bleiben sozial gebunden, da sie im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Damit können sie auch dauerhaft – über Generationen hinweg – dem Ziel günstigen Wohnens dienen.
  3. Laufende Einnahmen aus der Erbpacht stärken langfristig den Verwaltungshaushalt der Gemeinde, statt nur einmalig Einnahmen im Vermögenshaushalt durch den Verkauf von „Tafelsilber“ zu erzielen.

Warum verringert die Vergabe im Erbbaurecht die monatliche Belastung für Familien deutlich?

Es entfällt der Kredit für das Grundstück. Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Zinsen und Tilgung. Die derzeit außergewöhnlich niedrigen Zinsen entsprechen bei einer Laufzeit von 25 Jahren etwa dem vergünstigten Erbpachtzins. Dazu käme bei Grundstückskauf nochmals etwa das Dreifache an Tilgung, wenn der Kredit innerhalb von 25 Jahren (also etwa einer Generation) abgezahlt werden soll. Das wären bei einem Grundstück von 250 qm über 500 EUR zusätzlich – jeden Monat.

Das Erbbaurecht senkt also die Schwelle für den Eigenheimbau, viele junge Familien können sich das nur dadurch leisten. Stimmen daher auch Sie für eine nachhaltige und soziale Bodenpolitik!

 

Carsten Seiffert (SPD-Fraktionssprecher)

 

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