Wärmewende – Fakten statt Panikmache

Veröffentlicht am 01.08.2023 in Bundespolitik
Andreas Mehltretter (MdB), Alina Graf
und Victor Weizenegger

Diskussion mit MdB Andreas Mehltretter

„Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Damit das gelingt, muss klimafreundlich geheizt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, wie der Umstieg auf klimafreundliche Wärme gelingen soll – und wie es für alle bezahlbar bleibt.“ So eröffnete MdB Andreas Mehltretter seinen Vortrag am Montag vor knapp 50 Besucher*innen im ASZ. Begleitet und aktiv unterstützt wurde er dabei von der SPD-Landtagskandidatin, Alina Graf, sowie dem SPD-Ortsvorsitzenden und Listenkandidaten für die Landtagswahl, Victor Weizenegger.

Funktionierende Anlagen können weiter genutzt werden.

„Neue Heizungsanlagen müssen ab dem 01. Januar 2024 mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betreiben werden“, erklärte Mehltretter in der ausführlichen Diskussion im Anschluss an sein Eingangsstatement, „bestehende, funktionierende Anlagen können ganz normal weiter betreiben werden. Erst, wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, greifen die Regelungen des GEG.“

Selbst die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen in bestehenden Gebäuden ist nicht ausgeschlossen bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Ab 2045 darf nicht mehr fossil geheizt werden. Alternativen zu Öl und Gas sind Wärmenetze (Fernwärme- u. Nahwärmenetze), Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen, Biomasse oder Wasserstoff sowie die diversen Hybridlösungen, solange 65 % erneuerbare Energieträger eingesetzt werden.

Kommunale Wärmeplanung

Neu ist der Vorrang kommunaler Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100 000 Einwohner haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleiner Kommunen bis Mitte 2028. Aus dieser Planung wird ersichtlich, welche Wärmeversorgungsmöglichkeiten im Ort geschaffen werden. Auf dieser Basis können dann Eigentümer*innen aus den vor Ort zur Verfügung stehenden Alternativen auswählen – Fernwärme, Nahwärme, Strom, Wärmepumpe, Holz, Pellets, Wasserstoff usw.

An dieser Stelle brachte Karl Hager seine Idee einer Kaltwasserleitung (Grundwasser aus einem zentralen Brunnen) für „Schachtelhausen“ ein. „Grundwasser-Wärmepumpen sind wesentlich effizienter als Luftwärmepumpen“, legte er dar. In „Schachtelhausen“ könnte durch die Anwohner*innen eine solche Anlage mit überschaubaren finanziellen Mitteln eingerichtet werden.

Welche Förderungen gibt es?

Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird mit bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert: 30 % der Investitionskosten als Sockelförderung und zusätzlich ein Bonus von 20 % (Geschwindigkeitsbonus), wenn der Einbau vor 2028 erfolgt. Der Geschwindigkeitsbonus schmilzt dann ab 2028 alle zwei Jahre um 3 %. Liegt das zu versteuernde Jahres-Haushaltseinkommen unter 40 000 €, sind nochmals 30 % Förderung vorgesehen. Außerdem wird es zinsgünstige Kreditangebote geben mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüssen für Haushalte mit weniger als 90 000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Langfristig betrachtet, so Mehltretter, „rechnen sich die Investitionen immer, da Öl und Gas durch die CO2-Bepreisung kontinuierlich teurer werden.“

Mieterschutz

Vermieter*innen bekommen, wie alle Eigentümer*innen, die Sockel-Förderung in Höhe von 30 % ihrer Investitionskosten. Die übrigen Kosten können sie als Modernisierungsumlage in Höhe von 10 % auf die Mieter*innen umlegen. Diese Umlage ist allerdings auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt.

 

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