Islamisches Gräberfeld - Heimat auch nach dem Tode

Veröffentlicht am 10.08.2024 in Kommunalpolitik

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem stetigen Wandel, im Zuge dessen ergeben sich immer wieder neue vielfältige Bedarfe. Das spiegelt sich auch im gesellschaftlichen Umgang mit dem Tod und zeigt sich deutlich in der erhöhten Nachfrage nach alternativen Formen der Bestattung, wie etwa nach einer Naturbestattung oder auch den diversen Formen der Urnenbeisetzung.

Seit 2021 gibt es in Bayern den absoluten Sargzwang nicht mehr, was in vielen Gemeinden dazu geführt hat, dass auch islamische Bestattungen möglich gemacht wurden. „In welchem Lande einem Menschen zu enden bestimmt ist, dort und sonst nirgends findet er Tod und Grab“. Diese Worte stehen auf einem Gedenkstein für muslimische Soldaten, die als Kriegsgefangene des Ersten Weltkriegs bei Berlin gestorben sind. Sie bringen die religiöse Überzeugung zum Ausdruck, Muslim*innen an dem Ort beizusetzen, an dem sie versterben.

Auch in Eching leben seit vielen Jahren Menschen muslimischen Glaubens. Eching ist ihr Lebensmittelpunkt und ihre Heimat. Auch nach ihrem Ableben sollte Eching noch Heimat bleiben können.

Das geltende Friedhofs- und Bestattungsrecht beschränkt die Friedhofsträgerschaft auf Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Träger und Betreiber der örtlichen Friedhöfe steht die Gemeinde somit vor der Herausforderung, im Rahmen der Friedhofssatzung angemessene Regelungen für eine islamische Beerdigung zu schaffen. Friedhöfe sind schließlich für die Beisetzung aller Gemeindebürger*innen bestimmt. Die SPD-Fraktion hat deshalb in der Sitzung des Gemeinderats am 30. Juli beantragt, dass die Gemeindeverwaltung die Möglichkeit eines islamischen Gräberfeldes auf einem der gemeindlichen Friedhöfe prüft. Der Rat hat dem mit großer Mehrheit zugestimmt.

Die genannte Prüfung ist allerdings nicht trivial. Bei der Einrichtung islamischer Grabfelder und der Durchführung von Bestattungen sind sowohl die Regelungen des islamischen als auch die des deutschen Rechts zu berücksichtigen. Beispiele: Mögliche Ausrichtung der Grabstätten nach Mekka, Anlagen für die rituelle Waschung der Verstorbenen, Orte zur Verrichtung des Totengebetes, Festlegungen zu den Ruhefristen und zur Grabgestaltung. Und ähnlich der christlichen und jüdischen ist auch die muslimische Welt durch konfessionelle und ethnische Vielfalt geprägt. Daraus ergibt sich erheblicher Klärungsbedarf. Möglich ist die islamische Bestattung aber allemal, wie es viele andere Orte in Bayern schon längst beweisen.

von Herbert Hahner

 

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