Arbeit 4.0 – wo bleibt der Mensch?

Veröffentlicht am 18.05.2017 in Arbeit & Wirtschaft

Diskussion mit Hans Sterr und Andreas Mehltretter in Neufahrn

Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel, von manchen Fachleuten gar als vierte Industrielle Revolution bezeichnet. Der Wandel betrifft nicht nur Beschäftigungsformen und Arbeitsinhalte, sondern auch und insbesondere die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Ein Veranstaltungsbericht von Herbert Hahner

Hans Sterr (ver.di, Abteilung Grundsatzpolitik) legte am Mittwoch (17. Mai 2017) bei einer Diskussionsveranstaltung der SPD Neufahrn und der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in einem kurzweiligen Referat sachkundig dar, welche Chancen und Risiken die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt mit sich bringt bzw. bringen könnte. Naturgemäß, Hans Sterr ist schließlich Gewerkschafter, lag der Focus seines Vortrags zunächst bei den Folgen für die ArbeitnehmerInnen: Entgrenzung der Arbeit, disruptive Erwerbsbiografien, Abbau von Arbeitnehmerrechten, Arbeitsplatzvernichtung usw.

Chancen biete die Digitalisierung auch. So könnten, nach Hans Sterr, eine einschlägige Studie zitierend, bis zu 300.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Weiterhin sei z.B. ein bisher nicht gekanntes Maß an flexibler Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitverkürzung möglich.

Um die Chancen zu realisieren und die Risiken einzudämmen, „ist in erster Linie die Politik gefordert“. Über Tarifverträge und gewerkschaftliche Einflussmöglichkeiten lasse sich die Digitalisierung nicht im notwendigen Maß sozialverträglich gestalten. Der Branchenverband bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.) z.B. fordere in seinem Thesenpapier Arbeit 4.0 ganz offen auf die Definition eines Normalarbeitsverhältnisses zu verzichten und wünscht die grundsätzliche Befreiung der Digitalwirtschaft von den Einschränkungen bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Werkverträge), weiterhin nimmt er das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die betriebliche Mitbestimmung ins Visier.

Andreas Mehltretter, im Gegensatz zu bitkom: „Auf dem Altar der Flexibilisierung dürfen weder Arbeitnehmerrechte noch Schutzbestimmungen geopfert werden.“ Eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an die sich rapid ändernde Arbeitswelt müsse Erhalt und Ausbau von Arbeitnehmerrechten zum Ziel haben. „Nur wenn die Beschäftigten z.B. bei der Arbeitszeitgestaltung die Verfügungsrechte erhalten, wird aus dem durch den technischen Fortschritt geschaffenen Spielraum auch ein gesellschaftlicher Fortschritt.“

Foto von links: Herbert Hahner (AfA), Andreas Mehltretter (SPD Bundestagskandidat), Hans Sterr (ver.di)

 

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