Riesige Wahlplakate an der Hollerner Straße
Eigentlich darf in Eching erst vier Wochen vor einer Kommunalwahl öffentliche Plakatwerbung betrieben werden - Plakatgröße: A1. So steht es zumindest in der für die Wahlplakatierung maßgeblichen Satzung.
Das ficht allem Anschein nach die Freien Wähler nicht an. Aus vier Wochen machen sie mehr als vier Monate und die verwendete Plakatgröße ist ein Vielfaches von A1.
Hat man bei dieser Gruppierung wirklich so viel Angst? Spricht es wirklich für die Reputation eines Kandidaten, wenn er zu solchen Mitteln greift?
Na ja, vielleicht glaubt man in den Reihen der FW doch noch irgendeinen juristischen Winkelzug zu finden, mit dem man ein solches Vorgehen legitimieren kann. Auf einen anständigen Wahlkampf lässt das nicht hoffen.




