Entschlossen gegen Steuerhinterziehung

Veröffentlicht am 15.05.2013 in Steuern & Finanzen

Der Druck auf Steuerhinterzieher muss in Bayern und Deutschland erhöht, Anonymität durchbrochen und die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen beschränkt werden. Auf das Gegenteil zielte die schwarz-gelbe Bundesregierung mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz ab. Deutsche Steuerhinterzieher und Geldwäscher hätten sich anonym reinwaschen können. Auch Uli Hoeneß hatte darauf vertraut, dass Union und FDP es schon richten werden.
Die bayerische Staatsregierung muss endlich die prekäre Personalsituation in der bayerischen Steuerverwaltung beenden, wie ihr das der Bayerische Oberste Rechnungshof schon mehrfach ins Stammbuch geschrieben hat.

1. Nutzung aller legalen Möglichkeiten gegen Steuerhinterziehung

Als äußerst wirksam im Kampf gegen Steuerhinterziehung hat sich der Ankauf von Steuer-CDs erwiesen, denn dadurch kommen Steuerhinterzieher massiv unter Druck. Die im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz bei bayerischen Finanzbehörden eingegangenen 6.034 Selbstanzeigen von Anfang 2010 bis April 2013 führen zu Steuermehreinnahmen von 600 Millionen Euro. Umso unverständlicher ist die bisherige Weigerung der Staatsregierung, Steuer-CDs anzukaufen.
Seit SPD und Grüne das Steuerabkommen mit der Schweiz, das reduzierte Steuersätze, Anonymität und Straffreiheit vorsah, verhindert haben, ist die Zahl der Selbstanzeigen weiter angestiegen. Hoeneß ist hier nur die Spitze des Eisbergs ...

... 2. Maßnahmenpaket gegen Steuerhinterziehung - Steuerhinterzieher nicht straffrei davonkommen lassen Das größte Problem ist die Anonymität der in den Steueroasen geparkten Vermögen. Sie muss durch die Einführung eines automatischen Informationsaustausches durchbrochen werden. Beim Datenaustausch scheinen sich jetzt auch Luxemburg, die Schweiz und sogar Österreichs ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter zu bewegen. Die SPD-Landtagsfraktion hat die Staatsregierung deshalb mehrfach aufgefordert:
  • auf Bundesebene und europäischer Ebene alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu unterstützen und selbst Initiativen zu ergreifen, um Steueroasen ohne Privilegien für Steuerhinterzieher wie Straffreiheit, Anonymität oder reduzierte Steuersätze dauerhaft und wirksam auszutrocknen,
  • keine Initiativen auf Bundesebene mehr zu unterstützen oder zu ergreifen, mit denen - wie etwa beim Steuerabkommen mit der Schweiz - für Steuerhinterzieher und Geldwäscher weiterhin Anonymität zugesichert wird,
  • sich klar und unmissverständlich zum Ankauf von Steuerdaten als Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu bekennen und Angebote zum Erwerb von Steuer-CDs entweder anzunehmen, oder die Entscheidung über den Ankauf von Steuerdaten an ein ankaufsbereites Bundesland abzugeben,
  • den Prüfungsturnus bei großen, mittleren und kleinen Unternehmen zu verkürzen,
  • Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Effektivierung der Strafverfolgung zu bilden und
  • Initiativen auf Bundesebene zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Steuervollzugs in Deutschland zu ergreifen.
  • Staatsregierung und Landtagsmehrheit von CSU und FDP haben das immer abgelehnt.
3. Steuerverwaltung personell stärken Wir wollen mehr Steuergerechtigkeit herstellen, mehr Steuereinnahmen erzielen und Steuerhinterziehung konsequent bekämpfen. Deshalb ist eine bessere Personalausstattung in der bayerischen Steuerverwaltung notwendig. In einem ersten Schritt sind mindestens 1.000 zusätzliche Steuerfahnder, Betriebsprüfer und Umsatzsteuersonderprüfer erforderlich. Nach Abzug des Bundesanteils an den Steuermehreinnahmen und nach Länderfinanzausgleich fließen bei 1.000 zusätzlichen Steuerprüfern jährlich rund 300 Mio. Euro zusätzlich in die Kassen von Freistaat und bayerischen Kommunen, denn jeder Prüfer bringt wesentlich mehr, als er kostet. Das jährliche rechnerische Mehrergebnis pro Prüfer lautet: Bei der Betriebsprüfung 1.400.111 Euro, bei der Steuerfahndung 740.152 Euro, bei der Umsatzsteuersonderprüfung 1.197.512 Euro. 4. Prekäre Personalsituation in der Steuerverwaltung Der bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) offenbart in seinen Jahresberichten geradezu ein personelles Fiasko bei der bayerischen Steuerverwaltung: Der Personalbedarf übersteigt die im Haushalt ausgewiesenen rd. 16.500 Stellen erheblich. Auch von diesen waren 1.900 nicht besetzt. Relevante Fälle und Sachverhalte bleiben ungeprüft. Erstmals bezeichnet der ORH in seinem Jahresbericht 2012 die Personalsituation sogar als "prekär". Bayern muss die rote Laterne im Ländervergleich bei der Personalausstattung in der Steuerverwaltung abgeben: Personal zu Einwohnerzahl: 14. Platz, Personal zu Einkommen-/Körperschaftsteuerfällen: 16. Platz, Betriebsprüfer zu Zahl der Betriebe: 16. Platz, Umsatzsteuersonderprüfer zu Unternehmen: 16. Platz, Personalbedarf zu Ist-Besetzung in der Steuerfahndung: 16. Platz. Die 200 Stellen für Beamte und 600 Stellen für Anwärter, die im Haushaltsentwurf 2013/2014 geschaffen wurden, reichen bei weitem nicht aus, um das vom ORH dokumentierte Defizit bei den Stellen zu beseitigen. Bei der betriebsnahen Veranlagung beträgt der Personalmangel 43,5 Prozent oder 236 Prüfer, von 542 erforderlichen Stellen sind nur 306 besetzt. Bei der Umsatzsteuerprüfung fehlen gegenüber dem Personalbedarf von vorgesehenen 425 Vollzeitkräften 185 Umsatzsteuerprüfer. Das ist ein Defizit von ebenfalls 43,5 Prozent. Ähnlich desolat sieht die Stellenbesetzung bei den Steuerfahndern aus. Bei einem Personalbedarf von 529 Stellen fehlen 193 Fahnder, das ist eine Unterbesetzung von 36,5 Prozent. Großbetriebe werden in Bayern nur alle 4,9 Jahre, Mittelbetriebe nur alle 19,9 Jahre und Kleinbetriebe nur alle 40,8 Jahre geprüft. Dabei erbringen sogar Prüfungen von Klein- und Kleinstbetrieben Mehrergebnisse von deutlich mehr als 400 Tsd. Euro. Bei der Anfang Februar 2013 mit großem Brimborium von Finanzminister Söder vorgestellten neuen Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) handelt es sich um bereits bestehende Einheiten, denen er nur einen neuen Namen und eine Dienstmütze verpasst hat. So wird die in München und Nürnberg bereits seit 2002 bestehende, 50 Mann starke Sonderprüfgruppe Geldwäsche und Organisierte Kriminalität (GewOK) lediglich in Sonderkommision Schwerer Steuerbetrug (SKS) umbenannt. Genauso verhält es sich mit der angeblich neuen Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht. Auch hier findet lediglich eine Um-Etikettierung statt. Das bereits am Bayerischen Landesamt für Steuern bestehende Zentralteam Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung sowie das neu zu gründende Team DIAna werden in einer Einheit zusammengefasst. Sie sollen künftig als Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS) agieren. Fazit: Bayern braucht mehr Substanz und weniger Inszenierung in Fragen der Steuerverwaltung, der Steuergerechtigkeit und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Mit Mätzchen-Politik muss endlich Schluss sein. © SPD Fraktion im Bayerischen Landtag 2013
 

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