Vergabe von Bauparzellen im Erbbaurecht
Liebe Bürger*innen,
in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres 2020 wurde nach kontroverser Diskussion beschlossen, dass Baugrundstücke für Eigenheime nach dem Echinger Modell in Zukunft wieder ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden sollen, wie das auch im alten Jahrtausend viele Jahre in Eching die Regel war. Wir möchten dazu gerne ein paar Fragen diskutieren und für unsere Position werben.
Was ist das Ziel der Bau- und Wohnungspolitik der Echinger SPD?
Wir wollen breiten Schichten der Bevölkerung einen Zugang zu günstigem Wohnraum bieten. Dazu gehört – neben z. B. sozialem Wohnungsbau und der Förderung von Wohnbau-Genossenschaften – nach wie vor die Vergabe von Bauparzellen für Eigenheime zu vergünstigten Konditionen nach dem Echinger Modell.
Was ist das Echinger Modell?
Dabei muss bei neuen Baugebieten von den ursprünglichen Grundstückseigentümern die Hälfte des Nettobaulandes deutlich unter dem Bodenrichtwert an die Gemeinde abgegeben werden, um so einen Teil des leistungslosen Gewinns, der allein durch die Schaffung von Baurecht entsteht, abzuschöpfen und möglichst an die Allgemeinheit weiterzugeben, etwa durch einen vergünstigten Erbbauzins.
Erbbaurecht – was ist das überhaupt?
Das Erbbaurecht ist das Recht, gegen Zahlung eines Erbbauzinses auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten/zu unterhalten. Dazu wird ein Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümern abgeschlossen.
Warum ist die SPD Eching für die Grundstücksvergabe nach dem Erbbaurecht?
Wir sehen große Vorteile in drei Bereichen: Die Vergabe im Erbbaurecht verringert die monatliche finanzielle Belastung für Bauwerber, insbesondere in den für die Finanzierung meist kritischen ersten Jahren. Die Grundstücke werden dauerhaft der Spekulation entzogen, da sie im Eigentum der Gemeinde verbleiben. Damit können sie auch dauerhaft – über Generationen hinweg – dem Ziel günstigen Wohnens dienen. Laufende Einnahmen aus der Erbpacht stärken langfristig den Verwaltungshaushalt der Gemeinde, statt einmalige Einnahmen im Vermögenshaushalt durch den Verkauf von „Tafelsilber“ zu erzielen.
Inwiefern verringert die Vergabe über das Erbbaurecht die monatliche Belastung für die Bauwerber?
Bei einem Grundstückskauf muss das Grundstück (zusätzlich zum zu errichtenden Gebäude) über einen Kredit finanziert werden. Die monatliche Finanzierung setzt sich zusammen aus den Kreditzinsen und der Tilgung. Die derzeit außergewöhnlich günstigen Baukredite entsprechen bei einer Laufzeit von 20 Jahren schon alleine dem vergünstigten Erbpachtzins. Dazu käme aber nochmals etwa das Dreifache an Tilgung, wenn der Kredit innerhalb von 25 Jahren (etwa einer Generation) abgezahlt werden soll. Diese monatliche Belastung entfällt bei der Vergabe im Erbbaurecht. Wir freuen uns über Rückmeldungen zu diesem wichtigen Thema der Kommunalpolitik!
Carsten Seiffert (Fraktionssprecher)