Brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung?

Veröffentlicht am 27.11.2013 in Veranstaltungen

Brauchen wir die VorratsdatenspeicherungV. l. n. r.: Andreas Mehltretter, Uwe Dörnhöfer und Thomas Stadler

Am Montag, den 25. November, veranstalteten die Jusos Freising einen Diskussionsabend zum Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) im EtCetera in Freising. Als Experten eingeladen waren Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht in der Freisinger Kanzlei Alavi, Frösner, Stadler und Uwe Dörnhöfer, 1. Kriminalhauptkommissar am Polizeipräsidium München.

Zunächst referierte Thomas Stadler über die aktuelle Rechtssituation und warum er die VDS für problematisch hält. Diese gehe zurück auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Die sogenannten Verkehrsdaten, also Rufnummer, Anschlussdaten wie E-Mail-Adresse und IP-Adresse, aber auch Standortdaten im Mobilfunk sollen demnach zwischen 6 Monaten und 2 Jahren von den Providern gespeichert werden. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich hier für eine Speicherfrist von 6 Monaten. Polizei und Geheimdienste könnten dann im Bedarfsfall die Herausgabe dieser Daten von den Providern fordern. Hier müsse unterschieden werden zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Weitergabe der Daten: Bei der mittelbaren Weitergabe fragten die Behörden an, zu welcher Person beispielsweise eine bestimmte IP-Adresse gehöre, während bei der unmittelbaren Weitergabe die Behörden alle gespeicherten Informationen zu einer bestimmten Person erfragten, was ein weitaus größerer Eingriff in die Privatsphäre sei. Allgemein problematisch jedoch sieht Stadler die grundlose Speicherung der Daten, die einen Generalverdacht gegen jeden Bundesbürger darstellten. Zudem ließen sich mit den Standortdaten relativ genaue Bewegungsprofile erstellen. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Art und Weise, wie die VDS in Deutschland ausgestaltet worden war, einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz und erklärte daher das Gesetz zur VDS im Jahr 2010 für nichtig, gab dem Gesetzgeber jedoch Gestaltungsspielraum für eine neue Umsetzung der EU-Richtlinie. Allerdings sei die VDS bereits vorher durch zwei gerichtliche Verfügungen soweit eingeschränkt worden, dass sie de facto nur zwei Monate bestand. Derzeit laufe zudem ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und es sei davon auszugehen, dass das Urteil Änderungen an der Richtlinie mit sich bringen werde. Stadler schloss damit, dass der Nutzen der VDS zwar immer von Sicherheitsbehörden und Innenpolitikern behauptet werde, jedoch empirisch nicht nachweisbar sei.

Im Anschluss daran referierte Uwe Dörnhöfer über seine Erfahrung als Kriminalpolizist und wie hilfreich eine VDS für die Arbeit der Polizeibehörden sei. Die Verkehrsdaten würden nämlich so und anders von den Providern zu Abrechnungszwecken gespeichert, jedoch jenach Provider unterschiedlich lang. Gerade bei Flatrates ergeben sich so inzwischen oft Speicherfristen von nur wenigen Tagen, da aufgrund technischer Neuerungen Daten nicht mehr so lange gespeichert werden müssten. Die Gesetzeslage hinke hier aufgrund der Privatisierung dem technischen Fortschritt hinterher. Auch sei die angesprochene Speicherung der Funkzellen- bzw. Standortdaten nicht so aussagekräftig wie im Fernsehen gerne dargestellt. Es sei nicht möglich, exakt zu bestimmen, wo sich eine Person aufhalte, sondern lediglich bei welchem Funkmast das Handy eingeloggt sei. Gerade in ländlichen Gebieten seien einzelne Funkmasten oft mehrere Kilometer voneinander entfernt, es sei also unmöglich zu bestimmen, ob sich jetzt eine Person beispielsweise in Au, Rudelzhausen oder Nandlstadt befinde. Trotzdem seien diese Informationen aber für die Strafverfolgungsbehörden hilfreich, weil sich so bestimmen lasse, ob eine verdächtige Person überhaupt in Tatortnähe war oder beispielsweise tatsächlich wie behauptet telefoniert habe.

Danach begann eine rege Diskussion mit den Gästen, so wurde unter anderem gefragt, ob man mit Hilfe der VDS nicht sowieso nur „die Dummen“ erwische, weil andere Straftäter ja ihre Spuren verwischen würden. Dem hielt Dörnhöfer entgegen, dass ja lange nicht alle Straftaten geplant seien. Außerdem gebe es keinen perfekten Verbrecher, genauso wenig, wie den perfekten Polizisten. Thomas Stadler meinte dazu, dass die VDS ursprünglich zur Terrorbekämpfung geplant war, dafür habe sie sich aber als nutzlos erwiesen. Er vermisse hier die Ehrlichkeit in der politischen Diskussion.

Eine weitere Frage aus dem Publikum war, wo denn der Unterschied zur NSA liege. Hier waren sich Stadler und Dörnhöfer einig: Während die NSA wahllos alle Daten „abschnorchelt“, die sie bekommen könne, würden bei der VDS nur Verkehrsdaten gespeichert, die dann auch nicht beim Staat lägen, sondern bei den Providern und nach einer festgelegten Zeitspanne wieder gelöscht würden.

Nachdem alle Fragen des Publikums beantwortet waren, wollte Andreas Mehltretter, der die Veranstaltung moderierte, noch wissen, wie denn ein möglicher Kompromiss aussehen könnte und ob das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die Polizei den Provider anweist, ab jetzt alle Daten zu einer Person zu speichern, weil gegen sie ermittelt wird, eine Möglichkeit des Kompromisses wäre. Dies wurde von Uwe Dörnhöfer verneint, die Straftaten lägen ja in der Vergangenheit, das Quick-Freeze-Verfahren wäre also in den meisten Fällen nutzlos. Er könne jedoch auch mit einer Speicherdauer von lediglich drei Monaten sehr gut leben. Man müsse jedoch zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Dies sah Thomas Stadler genauso, er führte noch die Möglichkeit an, nur die mittelbare Nutzung der Vorratsdaten zu ermöglichen.

 

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